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   KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71   

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https://dejure.org/1972,1486
KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71 (https://dejure.org/1972,1486)
KG, Entscheidung vom 15.08.1972 - 1 W 2500/71 (https://dejure.org/1972,1486)
KG, Entscheidung vom 15. August 1972 - 1 W 2500/71 (https://dejure.org/1972,1486)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2133
  • DNotZ 1973, 158
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    Die Wechselbezüglichkeit ist daher nicht Erklärungsinhalt (KG NJW 1972, 2133/2134) und tritt nicht deswegen ein, weil die Erblasser entsprechende Willenserklärungen abgeben (BayObLGZ 2002, 128/134 f.).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

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  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13

    Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen

    So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Die Wechselbezüglichkeit ist nicht Erklärungsinhalt (KG NJW 1972, 2133/2134).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1989 - 20 W 393/88

    Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments unverheirateter Personen;

    Dies schließt allerdings nicht aus, die Verfügungen von Nichtehegatten als Einzeltestamente aufzufassen, die dann grundsätzlich wirksam sein können, wenn sie der für Einzeltestamente vorgeschriebenen Form genügen (KG NJW 72, 2133; OLG Frankfurt MDR 76, 667; FamRZ 79, 347).

    Soweit sich die Beteiligte zu 1. auf die Entscheidungen des KG (NJW 72, 2133) und auf den Senatsbeschluß 20 W 796/74 vom 17.03.1975 (= MDR 76, 667) beruft, kann daraus nichts gegenteiliges hergeleitet werden.

  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen

    a) Die Möglichkeit der Umdeutung wird generell bejaht vom KG (NJW 1972, 2133) und vom OLG Frankfurt (MDR 1976, 667).
  • LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02

    Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

    Die von dem Kammergericht begründete Auffassung ( KG, NJW 1972, 2133 ff.; diesem folgend: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667) , dem gemeinschaftlichen Testament komme neben den in ihm enthaltenen einzeltestamentarischen Verfügungen kein selbständiger Rechtscharakter zu, so dass letztere bis zur Anfechtung gemäß § 2078 BGB wegen des Wegfalls des Motivs der gemeinschaftlichen Testierung automatisch weiter gälten, wird heute in dieser Konsequenz jedenfalls nicht mehr vertreten ( BGH, NJW-RR 1987, 1410 f., 1410; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 13. Auflage, § 2265 Rdnr. 10; MünchenerKommentar-Musielak, a.a.O., § 2265 Rdnrn. 5-6; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2265 Rdnr. 3; siehe auch Soergel-Wolf, a.a.O., § 2265 Rdnr. 5, auch wenn hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen eine Lösung über § 2078 BGB gesucht wird).
  • BayObLG, 27.04.1993 - 1Z BR 120/92

    Unrichtigkeit eines Erbscheins; Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in

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  • KG, 02.02.1977 - 1 W 3453/76

    Widerruf der in einem gemeinschaftlichen Testament angeordneten

    Nach § 2270 Abs. 1 BGB wird das Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zwischen zwei Verfügungen durch einen Zusammenhang des Motivs der Testierenden geschaffen (vgl. Senat, NJW 1972, 2133/2134 r.Sp.; Palandt/Keidel, BGB, 36. Aufl., § 22710 Anm. 1), mithin durch eine bewußte oder unbewußte Disposition der Testierenden.
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